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Sondermüllentsorgung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz unterscheidet zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen.

„Gefährlicher Abfall“ sind Abfallstoffe, die Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen und somit eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und /oder die Umwelt darstellen.

Umgangssprachlich werden dafür auch Begriffe wie „Giftmüll“, „Sondermüll“ oder „Sonderabfall“ verwendet.

Diese darunterfallenden Abfälle erfordern gesonderte Transportlösungen.

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sind wir berechtigt, alle anfallenden Stoffe – mit Ausnahme von radioaktiven oder explosiven Stoffen – zu transportieren.

Vor einer Sonderabfallentsorgung prüfen wir regelmäßig die Verwertungsmöglichkeiten des zu transportierenden Abfalls. Denn die Wiederverwertung von Reststoffen bzw. die Abfallverwertung ist ein vom Gesetzgeber gewollter und der Umwelt dienlicher Vorgang.

 

So entsorgt Schreiber Umweltschutz Sonderabfälle

Je nach Zustand, Aufkommen, Vorkommen, Regelmäßigkeit und Art der zu entsorgenden Sonderabfälle nutzen wir Saugfahrzeuge, Tankwagen, Containerfahrzeuge oder sogenannte AS-Wechselbehälter.

Wir stellen sicher, dass Ihre Sonderabfallstoffe fachgerecht und nach den gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden. Gerne entwickeln wir für Sie eine individuelle Lösung.